Baustellenlärm
Für Baustellenlärm existieren keine Grenzwerte, wie man dies für andere Lärmarten kennt. Die Immissionen von Baustellen werden mit einem Beurteilungsraster aus der Baulärm Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bewertet und Massnahmen für Bauarbeiten, lärmintensive Bauarbeiten und Bautransporte abgeleitet. In die Bestimmung der Massnahmen fliessen der Abstand zwischen Baustelle und den exponiertetsen Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen, die Tageszeit und die Wochentagen an denen gearbeitet wird, die Dauer der Arbeiten sowie die Lärmempfindlichkeit der betroffenen Gebiete ein.
Baulärm: Lärmmessungen aussen oder innen
Auch der Lärm durch Baulärm im Innern eines Gebäudes kann stören. Die Ermittlung und Beurteilung dieser Geräusche erfolgt mittels Messungen, welche sich auch über Wochen oder Monate erstrecken können.
dBAkustik ermittelt für Sie die massgebenden Abstände und Empfindlichkeitsstufen der exponiertesten Gebäude, kategorisiert die unterschiedlichen Bauarbeiten, bestimmt für Sie die Massnahmenstufen und zeigt Massnahmen auf.
Mit einem Messgerät können die Immissionen auch über längere Zeit aufgezeichnet werden. Die Überwachung des Messgerätes erfolgt dabei via Fernwartung.
Benötigen Sie Lärmmessungen für Ihr Projekt oder im Rahmen von Einsprachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit dBAkustik auf.
Gerne erstellen wir für Sie eine angepasste Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Referenz Überwachung Baulärm im Innern eines Gebäudes (PDF)
Link Baustellenlärm Bundesamt für Umwelt (BAFU)