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Lärm von Konzerten und Veranstaltungen

Konzerte und Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt, unterliegen der eidgenössischen Schall- und Laserverordnung (SLV). Diese soll das Publikum vor schädlichen Schalleinwirkungen und Laserstrahlen schützen. Bei den Grenzwerten der Schall- und Laserverordnung geht es nicht um den Schutz der Anwohner.

Die Schall- und Laserverordnung nennt drei unterschiedliche Grenzwerte für Konzerte, Partys und Veranstaltungen: Grundsätzlich darf bei Veranstaltungen der Stundenpegel nicht höher als 93 dB(A) betragen. Höhere Pegel von 96 oder 100 dB(A) sind zulässig, wenn weitergehende Auflagen vom Veranstalter wie die Gratisabgabe von Gehörschutzmitteln, die Aufzeichnung der Pegel während der Veranstaltung sowie die Schaffung von leisen Ausgleichszonen erfüllt werden. Bei Veranstaltungen, welche sich zur Hauptsache an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wenden, gilt ein maximaler Stundenpegel von 93 dB(A). Der Stundenpegel entspricht dem A-bewerteten und über 60 Minuten gemittelte äquivalente Dauerschallpegel LAeq in dB(A).

dBAkustik verfügt für die Schallüberwachung von Veranstaltungen über ein Messsystem Norsonic ConcertControl, welches genau für diese Anwendung entwickelt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

dBAkustik installiert für Sie Messgeräte, führt die Eichmessung vor der Veranstaltung durch, stellt die Schallüberwachung während der Veranstaltung sicher, wertet die gemessenen Daten aus und erstellt den Messbericht.

Benötigen Sie eine Schallüberwachung Ihres Konzertes oder Ihrer Veranstaltung? Dann nehmen sie Kontakt mit dBAkustik auf.
Gerne erstellen wir für Sie eine angepasste Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Referenz Schallmessung von Konzerten und Veranstaltungen nach Schall- und Laserverordnung SLV (PDF)
Link Schallmessungen von Konzerten und Veranstaltungen Bundesamt für Gesundheit (BAG)


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