Lärmgutachten
Das Lärmgutachten dient den Bewilligungsbehörden für Entscheide in Bewilligungsverfahren oder bei Einsprachen. In einem Lärmgutachten werden lärmrechtliche Sachverhalte geklärt, Lärmberechnungen oder Lärmmessungen verarbeitet und mit den massgebenden Lärmgrenzwerten aus Gesetzen und Richtlinien verglichen.
Lärmgutachten aus Lärmberechnungen und Lärmmessungen
Bei der Erarbeitung des Lärmgutachtens werden eigene Lärmmessungen oder Schallpegelangaben von Anlageherstellern verwendet und verarbeitet. Im Gutachten sind die verwendeten Emissionsangaben, die verwendeten Berechnungsalgorithmen und das Vorgehen zur Ermittlung der Resultate transparent ersichtlich.
dBAkustik erstellt für Sie Lärmgutachten für die typischen Lärmarten aus der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung wie Strassenverkehrslärm, Eisenbahnlärm oder Industie- und Gewerbelärm. Zum Leistungsumfang gehören das Beschaffen der notwendigen Grundlagen und Angaben zu den einzelnen Lärmquellen. Liegen die nötigen Angaben vor, werden Lärmberechnungen durchgeführt und die Beurteilungspegel mit den geltenden Grenz- oder Richtwerten beurteilt. Sind die Grenzwerte überschritten, dimensionieren wir allfällige Lärmschutzmassnahmen.
Benötigen Sie ein Lärmgutachten für Ihr Projekt oder im Rahmen einer Einsprache? Dann nehmen Sie Kontakt mit dBAkustik auf.
Gerne erstellen wir für Sie eine Offerte und beraten Sie zum Vorgehen.
Lärmgutachten für WAB-Anlage Kanton Graubünden (PDF)
Lärmgutachten für Tankstelle Kanton Zürich (PDF)
Link Thema Lärm Bundesamt für Umwelt (BAFU)