• Akustisches Projekt AkP Einbau Schallschutzfenster dBAkustik

Akustische Projekte (AkP)

Bei akustischen Projekten (AkP) für den Einbau von Schallschutzfenstern werden im Rahmen von Lärmsanierungen und als letzte Möglichkeit zur Eindämmung der Immissionen, an berechtigten Gebäuden Schallschutzfenster eingebaut. Berechtigt sind bei der Lärmsanierung grundsätzlich Gebäude, welche vor dem 1.1.1985 baubewilligt wurden.

Schallschutzfenster verfügen typischerweise über einen Glasaufbau, welcher schwerer ist als bei einem „normalen“ Fenster.
Beim Strassenverkehrs- und Fluglärm sind zwingend Fenster zu wählen, die zwei unterschiedlich dicke Fensterscheiben aufweisen. Damit werden die tieffrequenten Lärmanteile optimal gedämmt.

Bei akustischen Projekten erfolgt üblicherweise eine Aufnahme der bestehenden Verhältnisse vor Ort durch Fachpersonen. Auf Grund der Aufnahmen wird anschliessend bestimmt, wie die Sanierung zu erfolgen hat. Möglich neben dem Totalersatz der Fenster inklusive Rahmen ist bei neueren Fenster auch ein Glasersatz. Bei Fenstern, welche die Anforderungen an Schall- schutzfenster bereits erfüllen, erfolgt eine Rückerstattung von Beiträgen an den Eigentümer.

Achtung bei Dreifachverglasungen und Minenergie! Fenster mit drei gleich dicken Scheiben à je 4 mm Glas erfüllen die Anforderungen an Schallschutzfenter nicht. Auch bei Dreifachverglasungen muss eine Scheibe zwingend dicker sein, als die beiden anderen Scheiben. Die dBAkustik berät Sie gerne beim Kauf neuer Fenster. Fragen Sie an.

Referenz Akustisches Projekt (AkP) für den Einbau von Schallschutzfenstern (PDF)

Referenzen:
Kanton Schwyz: AkP Grosskreisel Siebnen, Strassenverkehrslärm
Kanton Glarus: AkP Bilten/Mühlehorn, Eisenbahnlärm
Kanton Zürich: AkP Winterthur, Los 6, Strassenverkehrslärm


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