• Schallschutznachweis SIA-Norm 181 dBAkustik.ch

Schallschutznachweis

Im Schallschutznachweis wird unter Beachtung der SIA-Norm 181 für Zweifamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser rechnerisch überprüft, ob mit den vorgesehenen Bauteilen die Schalldämmanforderungen der Aussenhülle, der Trennwände (Innenlärm) und der Decken zwischen den Geschossen (Trittschall) erreicht werden. Die Schalldämmung der Aussenhülle ist. u.a. abhängig vom Flächenanteil der Fenster im Verhältnis zum Flächenanteil des Mauerwerkes. Für den Kanton Zürich verfügt dBAkustik die Unterschriftenberechtigung zur Privaten Kontrolle für den Fachbereich „Schutz vor Lärm“.

Schallschutznachweis für optimalen Schallschutz

Gemäss Art. 32 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung sorgt der Bauherr eines neuen Gebäudes dafür, dass der Schallschutz bei Aussen- und Trennbauteilen lärmem­pfindlicher Räume sowie bei Treppen und haustechnischen Anlagen den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht. Als solche gelten insbesondere die Mindestanforderungen nach der SIA-Norm 181 des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins. Im Baubewilligungsverfahren verlangt die zuständige Behörde deshalb den Schallschutznachweis.

dBAkustik bestimmt für Ihr Projekt die massgebenden Bauteile zur Überprüfung, führt die Berechnungen und Beurteilung durch und erstellt den Schallschutznachweis zur Kontrolle der Schalldämmanforderungen für die Erlangung der Baubewilligung.

Benötigen Sie einen Schallschutznachweis für Ihr Neu- oder Umbauprojekt ? Dann nehmen Sie Kontakt mit dBAkustik auf.
Gerne erstellen wir für Sie eine angepasste Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Referenz Schallschutznachweis nach SIA 181 „Schallschutz im Hochbau“ (PDF)
Link zum Thema SIA-Norm 181, Hauseigentümerverband (HEV)


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