Schiesslärm
Die Lärmimmissionen von Schiessanlagen entstehen unmittelbar bei der Schussabgabe (Mündungsknall) und je nach Lage eines Gebäudes zur Schiessanlage, beim Erreichen der Schallgeschwindigkeit eines Geschosses (Geschossknall). Der entstehende Schiesslärm ist abhängig von der Waffe (Sturmgewehr 57/90, Standardgewehr, Pistole) und der verschossenen Munition (GP11/GP90/Pistolenpatrone).
Schiesslärm: Lärmgutachten und Lärmmessungen
Eindämmen lässt sich Schiesslärm durch die Straffung des Schiessbetriebs, durch Lägerblenden und Schiesstunnels sowie Lärmschutzwände und Dämme. Schiesslärm lässt sich mit der vom Bundesamt für Umwelt vorgegebenen Software sonArms berechnen und auch vor Ort an massgebenden Fenstern von lärmempfindlichen Räumen messen.
dBAkustik berechnet oder misst für Sie die Immissionen von Schiessanlagen, zeigt Massnahmen zur Eindämmung der Lärmimmissionen auf und erstellt für Sie die verlangen Lärmmessungen und Lärmgutachten.
Benötigen Sie Lärmmessungen oder ein Lärmschutznachweis für Ihr Projekt? Dann nehmen Sie Kontakt mit dBAkustik auf.
Gerne erstellen wir für Sie eine angepasste Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Referenz Lärmprognose Schiesslärm für 300 m Anlage (PDF)
Link Schiesslärm, Bundesamt für Umwelt (BAFU)